Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen über Zugangsgewährung gegenüber Kunden
1. Gegenstand des Vertrages/Geltungsbereich
1.1 Leistungsbeschreibung der AKCEPTO GMBH
Die akcepto GMBH (nachfolgend „AKCEPTO“) erbringt für Unternehmen, die an ihre Kunden Waren liefern oder für diese Leistungen erbringen und hierüber gegenüber den Kunden abrechnen (nachfolgend „Unternehmen“) Zahlungsdienste. Zum einen übernimmt AKCEPTO die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen. Sie wickelt Zahlungen dergestalt ab, dass sie die jeweilige Forderung eines Unternehmens gegen einen Endkunden (Bezieher Nutzer der Waren/Leistungen des Unternehmens) einziehen lässt und (nach Abzug der dafür fälligen Vergütung) an das Unternehmen auszahlt (Finanztransfer).
Zum anderen stellt AKCEPTO im Auftrag der Unternehmen den Kunden der Unternehmen einen Zahlungsauslösungsdienst bereit. Gegenstand dieser Dienstleistung ist die Auslösung eines Zahlungsauftrages auf Veranlassung des Kunden in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto.
Über das Internetportal http://www.akcepto.de betreibt AKCEPTO im eigenen Namen und im Namen des Unternehmens die datenmäßige Erfassung von Endkunden, die Interesse an Waren/Dienstleistungen des Unternehmens haben. AKCEPTO stellt in diesem Zusammenhang dem Endkunden ein elektronisches Bezahlsystem bereit, über welches gegenüber dem Endkunden die Gegenleistung für die Ware/Dienstleistung werden kann. Darüber hinaus überprüft AKCEPTO Endkunden vor der Zugangsgewährung zum Content mittels spezieller Verfahren. Im Rahmen der Vertragsabwicklung stellt das Unternehmen seine jeweilige Rechnung gegenüber einem Kunden AKCEPTO in Kopie zur Verfügung. Die daraus hervorgehende Forderung wird AKCEPTO aufgrund eines mit dem Endkunden abgeschlossenen Vertrages bei diesem einziehen lassen oder mittels Zahlungsaus-lösungsdienstes auslösen lassen. Nach Abzug der Vergütung für die Dienstleistungen von AKCEPTO wird AKCEPTO den verbleibenden Restbetrag dem Unternehmen gutschreiben und überweisen.[AKCEPTO bietet zudem mit seinem Partnerprogramm eine Dienstleistung für Unternehmen an, die das Ziel verfolgt, deren Angebote am Markt bekannter zu machen, den Traffic auf deren Webseiten zu erhöhen und deutlich steigende Umsätze zu erzielen. Im Rahmen des AKCEPTO-Partnerprogramms bewerben teilnehmende Makler (Webmaster) das Online-Angebot der Unternehmen elektronisch und erhalten im Fall eines durch sie vermittelten Vertragschlusses zwischen dem Unternehmen und deren Kunden eine Provision. AKCEPTO übernimmt für das Unternehmen die gesamte Abwicklung des Partnerprogramms. Dies erstreckt sich auch auf das Verbuchen und Auszahlen der Provisionen an die Webmaster.] Auszahlen der Provisionen als abzug der Händler überweisung, wie sieht das hier mit der steuer aus?
Gegenstand dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbeziehung zwischen AKCEPTO und einem Unternehmen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass AKCEPTO aufgrund technischer Gegebenheiten wie z. B. der möglichen Überlastung von Telekommunikationsnetzen die ständige Verfügbarkeit des Zugangs von Endkunden zu Angeboten der Unternehmen nicht gewährleisten kann. Die Leistung von AKCEPTO beschränkt sich deshalb auf die genannten Tätigkeiten während 95 % der Gesamtzeit eines Monats. Soweit die Leistung von AKCEPTO in Folge von Wartungsarbeiten eingeschränkt werden muss, soll das Unternehmen zuvor hierüber unterrichtet werden.
1.2 Geltungsbereich
Die folgenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen AKCEPTO und Unternehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Unternehmen im Einzelfall entgegenstehende Geschäftsbedingungen zugrunde legen. Diese werden von AKCEPTO nicht angenommen, insbesondere auch dann nicht, wenn AKCEPTO in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen eines Unternehmens ihre Leistungen erbringt. Etwas anderes gilt nur, wenn dies von AKCEPTO schriftlich akzeptiert worden ist.
2. Durchführung des Vertrags
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Das Unternehmen trägt seinen Namen oder seine Firma unter Angabe der Vertretungsverhältnisse mit Postanschriften, Kontoverbindung, E-Mailadresse, Telefonnummer und ggf. Umsatzsteuer-Nachweis (vgl. Ziff. 4.3) in die von AKCEPTO online zur Verfügung gestellte Eingabemaske ein und schickt diese elektronisch an AKCEPTO. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben.
Ein Einzelunternehmer bzw. der Vertretungsberechtigte eines Unternehmens muss bei entsprechendem Bedarf durch Vorlage der Kopie seines Personalausweises nachweisen, dass er volljährig ist. Verträge mit Minderjährigen schließt AKCEPTO nicht ab.
AKCEPTO überprüft die übermittelten Daten und generiert eine individuelle Partner-ID (PID) für das Unternehmen, die diesem für die Durchführung des Vertrags zugeteilt wird. AKCEPTO bestätigt dem Unternehmen den Eingang der Daten und teilt diesem die ihm zugeteilte PID mit.
Der Vertrag zwischen AKCEPTO und dem Unternehmen kommt mit der Zuteilung der individuellen PID per E-Mail zustande.
2.2 Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses
Informationen zu diesem Vertrag werden von AKCEPTO an die von dem Unternehmen im Anmeldeformular individuell benannte E-Mailadresse versandt.
3. Pflichten des Unternehmens / Folgen von Pflichtverletzungen
3.1 Informationspflichten des Unternehmens
Das Unternehmen informiert sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung über die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuellen Tarife, die unter http://www.Akcepto.de abrufbar sind. Das Unternehmen ist ferner verpflichtet, Anfragen von AKCEPTO unverzüglich und wahrheitsgemäß zu beantworten.
3.2 Dauerhafte Bereitstellung von Inhalten auf Webseiten / Lieferung von Leistungen
Der Unternehmen ist während der Vertragsdauer verpflichtet, den Endkunden auf seiner Webseite/seinen Webseiten Content dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Content kann im Angebot von Waren und/oder Dienstleistungen bestehen.
3.3 Kennzeichnungspflicht
Der Unternehmen weist auf seinen Internetseiten gemäß §§ 5 TMG deutlich darauf hin (Impressum), dass er Diensteanbieter im Sinne des TMG ist und eigene Informationen verbreitet. Angaben, die dazu führen könnten, dass Nutzer AKCEPTO für den Anbieter halten könnten, sind streng untersagt.
3.4 Einhaltung rechtlicher Vorschriften
Der Unternehmen verpflichtet sich auch gegenüber AKCEPTO, auf durch den Endkunden zugänglichen Webseiten nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, insbesondere die Verletzung von Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutzrecht, Marken- und sonstigen Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten zu unterlassen.
3.5 Folgen eines Verstoßes gegen rechtliche Vorschriften
Verstößt das Unternehmen gegen die Pflichten aus Ziff. 3.3 bzw. 3.4, ist es zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes und zum Ersatz des AKCEPTO entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der AKCEPTO von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Befugnis von AKCEPTO zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
3.6 Kontrollpflichten des Unternehmens
Das Unternehmen kontrolliert die auf seinen Webseiten verbreiteten Informationen in regelmäßigen Abständen, d. h. es stellt sicher, dass die in Ziff. 3.4, 3.4 genannten Verpflichtungen zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften stets gewahrt sind. AKCEPTO ist nicht verpflichtet, die von Unternehmen verbreiteten Informationen zu überwachen.
3.7 Vorläufige und endgültige Unterbrechung der Zugangsgewährung zu Webseiten (Sperrung)
AKCEPTO ist berechtigt, Endkunden den Zugang zu Webseiten des Unternehmens vorübergehend nicht zu gewähren, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Webseite vorliegt, insbesondere aufgrund einer nicht offensichtlich unbegründeten Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, oder aufgrund von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Unterbrechung der Zugangsgewährung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Unternehmen ist über die Unterbrechung der Zugangsgewährung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Die Unterbrechung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder sämtliche rechtswidrigen Inhalte entfernt sind.
AKCEPTO ist ferner berechtigt, Kunden den Zugang zu einer Webseite des Unternehmens vorübergehend nicht zu gewähren, wenn diese Webseite nicht erreichbar oder die Kommunikation des Kunden mit dieser Webseite aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Der Unternehmen ermächtigt AKCEPTO ferner, als Vertreterin des Unternehmens sein Vertragsverhältnis mit einem Endkunden unverzüglich zu beenden, wenn
a. der Kunde einer ihn belastenden, neuen Vertragsklausel innerhalb der darin vorgesehenen Frist widerspricht;
b. hinreichende Anzeichen dafür bestehen, dass der Kunde das Vertragsverhältnis mit dem Unternehme bzw. mit AKCEPTO für Straftaten jedweder Art nutzt.
4. Vergütung / Abrechnung / Auszahlung
4.1 Vergütungsanspruch
AKCEPTO erhält eine Vergütung für die Erbringung der unter 1.1 beschriebenen Dienstleistungen.
4.2 Höhe der Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den online veröffentlichten Preislisten oder aus einer Individualvereinbarung. Im Grundsatz bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Höhe derjenigen Forderung des Unternehmens gegen dessen Endkunden, welche AKCEPTO errechnet und anschließend bei dem Endkunden einziehen lässt. AKCEPTO bietet zwei Vergütungsmodelle an:
a. All-Inclusive-Modell (vertraglich bestimmter Prozentsatz des Betrages der Rechnung des Unternehmens) gem. Anlage 1 zu diesen AGB;
b. Vergütung für ausgewählte Leistungen (vertraglich bestimmter Prozentsatz des Betrages der Rechnung des Unternehmens zzgl. Gebühr pro Transaktion) gem. Anlage 2 zu diesen AGB.
4.3 Fälligkeit und Einzug der Vergütung / Auszahlung des Restbetrages
Der Vergütungsanspruch wird an dem Werktag fällig, der auf den Tag folgt, in welchem auf ein Konto der AKCEPTO eine Forderung des Unternehmens gegen dessen Endkunden beglichen worden ist. Zur Sicherung der Vergütung erklärt sich das Unternehmen damit einverstanden, dass AKCEPTO jede von diesem Vertrag erfasste Forderung eines Unternehmens gegen einen Kunden für das Unternehmen auf ein AKCEPTO zustehendes Konto vereinnahmt.
Zum Zweck der Verrechnung/Abrechnung der aus dem Vertragsverhältnis entspringenden wechselseitigen Ansprüche wird eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingerichtet. AKCEPTO stellt dem Unternehmen ihre Vergütung (unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Umsatzsteuer) spätestens am 10. Werktag des dem Zahlungseingang bei AKCEPTO folgenden Kalendermonats in Rechnung, übermittelt eine Abrechnung über die eingegangenen Beträge und bucht die daraus ersichtliche, fällige Vergütung unverzüglich danach auf ein anderes ihrer Konten (Vergütungskonto) um. Den nach Abzug der Vergütung verbleibenden, aus der Rechnung sich ergebenden Restbetrag zahlt AKCEPTO zwischen dem 15. und dem 20. Kalendertag des dem Zahlungseingang bei AKCEPTO folgenden Kalendermonats an das Unternehmen aus. Kommt das Unternehmen seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach und ist die Vertragsverletzung nicht verhältnismäßig geringfügig, so ist AKCEPTO zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an einem angemessenen Teil des auszuzahlenden Restbetrages berechtigt.
Die monatliche Abrechnung von AKCEPTO gilt als von dem Unternehmen anerkannt, wenn ihr das Unternehmen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang unter Mitteilung der maßgeblichen Gründe widerspricht. Im letzteren Fall gilt nur derjenige Saldo als anerkannt, der von dem Widerspruch nicht betroffen ist.
Die Zahlung an das Unternehmen nimmt AKCEPTO per Überweisung auf das von diesem angegebenen Konto oder per Scheck vor, der an die von dem Unternehmen benannte Adresse versandt wird. Bei Falschangaben des Unternehmens zu seiner Bankverbindung werden diesem die entstandenen Überweisungskosten in Abzug gebracht. Restbeträge, die in einem Monat den Betrag von € 10,00 unterschreiten, werden nicht ausgezahlt, sondern zunächst bei AKCEPTO nur verbucht und, sollte mit der nächsten Abrechnung der Betrag von € 10,00 überschritten werden, an das Unternehmen ausgekehrt.
Der Unternehmen hat die Möglichkeit, Statistiken über die AKCEPTO zustehenden Vergütungen, über Umsätze, Stornos und Abrechnungen online einzusehen. Hierfür stellt AKCEPTO über die Webseite www.akcepto.de einen geschlossenen Bereich für Unternehmen zur Verfügung.
4.4 Änderung der Vergütung
AKCEPTO kann die sich aus dem Vertrag mit dem Unternehmen ergebende Vergütung nach Ankündigung in Textform mit einer Mindestfrist von einem Monat bis zu deren Wirksamkeit (Stichtag) ändern.
Ist das Unternehmen mit der Änderung nicht einverstanden, so besteht ein Kündigungsrecht, welches ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum Stichtag ausgeübt werden kann.
Widerspricht das Unternehmen den Änderungen nicht binnen zwei Wochen (der Zugang der Erklärung bei AKCEPTO ist maßgeblich) oder nimmt es trotz des Hinweises auf die Änderungen weiter Leistungen von AKCEPTO in Anspruch, so werden die Änderungen dem Unternehmen gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird das Unternehmen in der Vorankündigung besonders hingewiesen. Widerspricht das Unternehmen einer ihn belastenden Klausel in den geänderten Bedingungen ausdrücklich, so ist AKCEPTO ihrerseits befugt, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen.
4.5. Bearbeitung von Forderungspfändungen
Wird eine Forderung des Unternehmens gegen AKCEPTO von Dritten gepfändet, so wird dem Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Unternehmen ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
5. Vertragsdauer/Kündigung
5.1 Vertragsdauer
Mit der Annahme des Vertragsangebots durch AKCEPTO kommt der Vertrag zustande und läuft auf unbestimmte Zeit.
5.2 Kündigung
Der Vertrag ist sowohl von AKCEPTO als auch von dem Unternehmen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung aus wichtigem Grund besteht unabhängig von dieser Regelung.
Ein wichtiger Grund, der AKCEPTO zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, besteht insbesondere in den folgenden Fällen:
- Das Unternehmen meldet Insolvenz an. Das Gleiche gilt, wenn Gläubiger des Unternehmens den Insolvenzantrag stellen;
- Das Unternehmen erfüllt wesentliche seiner Mitwirkungspflichten bei der (nachvertraglichen) Identifizierung von Vertretungsberechtigten und/oder wirtschaftlich Berechtigten nicht;
- Nach elektronischem Vertragsschluss stellt sich bei postalischer Versendung des von AKCEPTO gegengezeichneten schriftlichen Vertrages heraus, dass die angegebene Postanschrift des Unternehmens nicht existiert;
- Das Unternehmen verstößt gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, zu denen insbesondere auch Verstöße gegen Ziff. 3.2-3.6 gehören.
Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und kann an die letzte von dem Unternehmen mitgeteilte Adresse versandt werden.
6. Abtretung/Aufrechnung
6.1 Abtretung
AKCEPTO behält sich insbesondere vor, sämtliche ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen an ein Inkasso-Büro abzutreten und durch dieses geltend machen zu lassen.
Die Abtretung von Forderungen des Unternehmens aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch AKCEPTO. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
6.2 Aufrechnung
AKCEPTO ist berechtigt, mit sämtlichen Ansprüchen gegen das Unternehmen aufzurechnen oder diese im Lastschriftverfahren von einem AKCEPTO mitgeteilten Konto des Unternehmens einzuziehen, sofern sich das Unternehmen mit dem Lastschriftverfahren einverstanden erklärt.
Der Unternehmen darf mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch AKCEPTO ausdrücklich anerkannt worden sind.
7. Haftung
7.1 Beschränkung der Ersatzpflicht
Für AKCEPTO sind sämtliche Inhalte der Webseiten des Unternehmens fremde Informationen, für die dieses selbst verantwortlich ist. Insbesondere sind die Unternehmen für eventuell erforderliche technische Sicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen zum Zwecke des Jugendschutzes etc., verantwortlich.
AKCEPTO haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen wegen Schäden des Unternehmens grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle des Schuldnerverzugs und bei von AKCEPTO zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung haftet AKCEPTO jedoch auch für jede schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7.2 Haftungsbegrenzung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
Außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit von AKCEPTO und bei grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von AKCEPTO auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von AKCEPTO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von AKCEPTO.
7.4 Nichtgeltung der Haftungsbeschränkung in bestimmten Fällen
Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. des Produkthaftungsgesetzes.
8. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens bestimmt sich nach Maßgabe der AKCEPTO-Datenschutzerklärung
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen
AKCEPTO behält sich das Recht vor, diese Vertrags- und Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung erfolgt nach dem in Ziffer 4.4 beschriebenen Verfahren. Änderungen der Vertrags- und Geschäftsbedingungen werden außerdem auf der Webseite www.akcepto.de bekannt gegeben. Widerspricht das Unternehmen nicht binnen zwei Wochen (der Zugang der Erklärung bei AKCEPTO ist maßgeblich) der Änderung der Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen oder führt das Unternehmen das Vertragsverhältnis durch Nutzung der Leistung von AKCEPTO fort, so wird die Änderung dem Unternehmen gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird das Unternehmen in der Vorankündigung besonders hingewiesen.
9.2 Geltendes Recht / Gerichtsstand / Fortgeltung
Diese Vereinbarung unterliegt dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von AKCEPTO oder diesen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind das Amtsgericht Düren bzw. das Landgericht Aachen ausschließlich zuständig, sofern das Unternehmen Kaufmann ist oder (bei Einzelunternehmern) keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.
Stand: Februar 2020